Kontingenz zwischen Pluralität und Potentialität. Ein grundlegendes Konzept.

1.  Die Ambivalenz des Kontingenten
2. Die Begrenztheit des Kontingenten
3. Die Entgrenzung des Kontingenten
4. Zur aktuellen Funktion des Kontingenzbegriffs
5. Zur kritischen Funktion des Kontingenzbegriffs
6. Politik und Begriffspolitik

1. Die Ambivalenz des Kontingenten

Kaum ein Begriff bringt die Modalstruktur einer modernen Gesellschaft so prägnant zum Ausdruck wie der Begriff der Kontingenz. Wirklichkeit im Horizont ihrer Möglichkeiten zu bestimmen und davon auszugehen, dass das, was ist, auch anders sein könnte, gehört zu den elementaren Selbstverständlichkeiten dieser Gesellschaft. Die Fraglosigkeit des Sachverhalts verdeckt allerdings das systematische Problem des Begriffs. Denn sie suggeriert, dass klar sei, worin die Möglichkeit des Andersseins besteht. Genau das ist aber nicht der Fall. Die klassische Definition, nach der kontingent ist, was weder notwendig noch unmöglich ist, bestimmt nämlich nur das Verhältnis von Wirklichkeit und Möglichkeit im Horizont von Unmöglichkeit und Notwendigkeit. Sie erklärt aber nicht, wie dieses Verhältnis selbst strukturiert ist, obwohl das, was ist, in mehrfacher Hinsicht anders möglich sein kann.

Das hat zunächst eine begriffsgeschichtliche Dimension. Die antike Kategorie des Zufalls ist in der mittelalterlichen Tradition mit der Kategorie der Möglichkeit zum Anders-sein-Können verbunden und modallogisch systematisiert worden. Dadurch ist der Begriff der Kontingenz ausgesprochen ambivalent. Weder notwendig noch unmöglich ist schließlich sowohl das Verfügbare und Manipulierbare als auch das Unverfügbare und Zufällige. Kontingenz bezeichnet deshalb jenen offenen Bereich zwischen Notwendigkeit und Unmöglichkeit, in dem sich nicht nur Handlungen, sondern auch Zufälle realisieren. Als Entscheidungen zwischen mehreren Möglichkeiten können sich Handlungen schließlich nur dort realisieren, wo die Dinge auch anders sein können. Aber genau dort treten auch die Zufälle ein, die im Unterschied zu Handlungen weder auf Entscheidungen beruhen noch begründet oder einem Akteur zugeschrieben werden können und deshalb als grundlos bestimmt werden.

2. Die Begrenztheit des Kontingenten

Neben die Ambivalenz des Begriffs tritt eine Mehrdeutigkeit des Sachverhalts, die vor allem für seine gesellschaftstheoretische Verwendung von Belang ist. Wenn Handeln im Unterschied zum Verhalten die Entscheidung zwischen mehreren Möglichkeiten ist, dann stellt sich die Frage nach dem Kriterium, das diese Entscheidung anleitet. Nicht nur für die antike Praxeologie war dieses Kriterium die Erfahrung, die mit einem Möglichkeitsbewusstsein korrespondierte, das sich auf die Gegenstände menschlicher Wirksamkeit beschränkte. Darin steckte nicht nur die Begrenztheit des menschlichen Handlungsbereichs, die die antike Kosmologie auferlegte; der menschlichen Macht entzog sich auch das, was den Gegenwarts- und Nahbereich der Praxis als Ensemble der Handlungen konkreter Gruppen und Subjekte transzendierte. Deshalb hatte die Antike weder einen politischen Universalismus, noch einen Erkenntnis- und Gestaltungstotalitätsanspruch. Kontingent waren hier nur Ereignisse, nicht aber die Wirklichkeit, in der diese Ereignisse als Handlungen vollzogen wurden oder aber als Zufälle eintraten. Entsprechend bezogen sich Handlungen nur auf empirische Gegenstände und intersubjektive Verhältnisse in einem finiten Möglichkeitshorizont. Und der Zufall war entweder Glück oder Unglück – das sich in der Regel aus dem unberechenbaren Aufeinandertreffen verschiedener Handlungen ergab.

Der Handlungsbereich konnte innerhalb dieses Möglichkeitshorizonts zwar ausgedehnt und erweitert werden, aber er konnte seinerseits nicht anders sein, weil der Möglichkeitshorizont ontologisch gegeben war. Wichtig ist diese Beschränkung in struktureller Hinsicht. Denn Handeln reicht unter diesen Bedingungen prinzipiell nicht über den Horizont der existierenden Möglichkeiten hinaus. Und Kontingenz manifestiert sich damit als Pluralität von Möglichkeiten, die streng genommen nur andere Wirklichkeiten sind, die sich in den Handlungen anderer Akteure manifestieren. Die Orientierung des Handelns an einer konkreten Pluralität anderer Wirklichkeiten und anderer Akteure hat deshalb die prinzipielle und daher nicht weiter reflektierte Politisierung des gesamten Weltverhältnisses zur Folge – Politisierung nicht im ideologischen oder parteilichen Sinne des Begriffs, sondern in seinem strukturellen Sinne, in dem der Horizont des sozialen Handelns prinzipiell nicht weiter reicht als die Summe der Positionen aller daran beteiligten Akteure und der darin repräsentierten Wirklichkeiten in einem gegebenen Augenblick. Daher das Präsentische einer Realität, die der momentanen Evidenz positionaler Konstellationen entspricht. Sie kennt zwar plurale Optionen, aber sie kennt keine potenziellen Optionen.

3. Die Entgrenzung des Kontingenten

Die Beschränkung der Kontingenz auf die Pluralität konkreter Möglichkeiten ist bis heute eine zentrale Prämisse der praktischen Philosophie und der politischen Theorie geblieben. Gleichzeitig löst sich diese Beschränkung in der Neuzeit durch eine folgenreiche Transformation des scholastischen Kontingenzbewusstseins auf – die im Übrigen vollends erweist, daß Kontingenz keine ontologische Tatsache, sondern ein ausgesprochenes Reflexionsprodukt ist. Im Nachgang zur mittelalterlichen Auffassung, dass die Welt selbst kontingent sei, weil allein Gottes Wille sie erhält, bricht sich nämlich eine Totalitätsvorstellung bahn, die das Kontingenzproblem prinzipiell anders strukturiert. Kontingent sind seither nicht nur die Realien, an denen sich Handeln verwirklicht und Zufälliges manifestiert, sondern auch die Realität, in der diese Realien stehen, so dass die Ambivalenz des Kontingenten als Handlungsbereich und Zufallsbereich, also die Ambivalenz zwischen Verfügbarem und Unverfügbarem, jetzt eine weitere und sehr andere Qualität bekommt. Denn der Handlungsbereich wird jetzt seinerseits verfügbar und manipulierbar. Und Zufälligkeit wird zur vollkommenen Grundlosigkeit radikalisiert. Damit wird Kontingenz allerdings nicht nur anders dimensioniert, sondern generiert ein Möglichkeitsbewusstsein, das – so oder so – prinzipiell über seine bisherigen Beschränkungen hinausweist, weil es nicht mehr nur an der Pluralität aktueller Möglichkeiten, sondern an der Potentialität künftiger Möglichkeiten ausgerichtet ist.

Diese Unterscheidung ist für jede Verwendung des Kontingenzbegriffs essenziell, weil sie nicht nur eine terminologische Präzisierung bedeutet, sondern zwei verschiedene Modalitäten gesellschaftlicher Weltverhältnisse bezeichnet: Die Pluralitätskontingenz verweist auf einen gegebenen Möglichkeitshorizont, während die Potentialitätskontingenz auf einen verfügbaren Möglichkeitshorizont verweist. Neben den begrenzten Raum realer Möglichkeiten tritt der grenzenlose Horizont fiktionaler Möglichkeiten, in dem die konkrete Manipulierbarkeit zu abstrakter Konstruierbarkeit und die konkrete Zufälligkeit zu abstrakter Sinnlosigkeit wird. Damit verändert sich nicht nur die Orientierung des Handelns, indem abstrakte Erwartungen an die Stelle konkreter Erfahrungen treten, sondern auch seine Finalitätsstruktur. Wo Kontingenz Pluralität bedeutet, ist das Handeln wesentlich transitiv. Es richtet sich auf konkrete Objekte und vollzieht sich als Auswahl unter ihnen. Seine Operationsweise ist die Selektion. Wo Kontingenz dagegen Potentialität bedeutet, ist das Handeln wesentlich intransitiv. Es richtet sich auf die abstrakte Erweiterung des Möglichkeitshorizonts selbst. Seine Operationsweise ist die Konstruktion – und zwar nicht nur im Sinne der gezielten Herstellung neuer Wirklichkeiten, sondern auch im Sinne der zieloffenen – aber nicht ziellosen – Erschließung und Erfindung neuer Möglichkeiten.

4. Zur aktuellen Funktion des Kontingenzbegriffs

Die Konsequenzen dieser Unterscheidung reichen weit über die Begriffssystematik hinaus. Mit ihr korrespondiert nämlich, wie Freiheit, Politik, Technik, Kunst, Fortschritt oder Kritik konzipiert und realisiert werden. Wo Kontingenz pluralitätslogisch bestimmt wird, erscheint Freiheit als Wahl zwischen gegebenen Wirklichkeiten und Politik wird die paradigmatische Form der Organisation ihrer Koexistenz. Wo Kontingenz dagegen potentialitätslogisch bestimmt wird, erscheint Freiheit als Fähigkeit zur Erschließung und Realisierung neuer Möglichkeiten in einer Welt, deren Sinnlosigkeit das konstruktive Vermögen aus seinen tradierten Bindungen freisetzt. Nicht Politik, sondern Technik, Wissenschaft und Kunst werden dann zu paradigmatischen Formen einer Praxis, die den Horizont des Machbaren selbst verändert. Pluralitätskontingenz und Potentialitätskontingenz bezeichnen deshalb nicht einfach zwei Varianten desselben Sachverhalts, sondern zwei prinzipiell unterschiedliche Weisen, das Verhältnis von Wirklichkeit und Möglichkeit überhaupt zu organisieren. Eine Geschichte des Kontingenzbegriffs kann deswegen auch nicht als kontinuierliche Ausweitung oder Steigerung eines einheitlichen Sachverhalts rekonstruiert werden. Sie ist vielmehr die Geschichte einer kategorialen Differenz innerhalb des Möglichkeitsbewusstseins selbst, die zeigt, dass unter dem Begriff der Kontingenz sehr unterschiedliche und teilweise gegensätzliche modalstrukturelle Dispositionen zusammengefasst werden.

Auf diesem Hintergrund erhält auch die gegenwärtige Kontingenzsemantik eine präzisere Bedeutung. Wenn erklärt wird, Kontingenz sei ein Eigenwert komplexer Gesellschaften, oder wenn die Kontingenz partikularer Narrative an die Stelle universeller Metaerzählungen gesetzt wird, bleibt in beiden Fällen unklar, welche Kontingenz eigentlich gemeint ist. Tatsächlich operieren diese theoretischen Positionen häufig mit einem Begriff der Kontingenz, der die Pluralität gleichzeitig existierender Möglichkeiten meint und Kontingenz als Selektivität bestimmt. Dadurch wird jedoch die zweite Form der Kontingenz ausgeblendet, die den Möglichkeitshorizont selbst zum Gegenstand gesellschaftlicher Praxis macht – und die zur eigentlichen Modalstruktur der neuzeitlichen Kontingenzkultur und ihrer modernen Variationen wurde. Von hier aus lässt sich auch eine Besonderheit des klassischen Kontingenzbegriffs genauer bestimmen, die bis heute nachwirkt. Wenn Kontingenz als Pluralität vorhandener Möglichkeiten verstanden wird, dann ist Freiheit notwendigerweise Wahlfreiheit und Kontingenz dem entsprechend Selektivität. Das erklärt die systematische Kontinuität zwischen der antiken Praxeologie und den modernen Theorien, die Kontingenz als operative Reduktion der Möglichkeitsfülle komplexer Wirklichkeiten bestimmen.

5. Zur kritischen Funktion des Kontingenzbegriffs

Die Kritik der neuzeitlichen Moderne hat den Begriff der Kontingenz nicht aufgegeben, sondern die konkrete Pluralität gegen die abstrakte Potentialität gestellt und dadurch die strategische Ausrichtung des Begriffs verändert. Darin liegt die eigentliche Bedeutung dessen, was seit den siebziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts unter dem Begriff der Postmoderne verhandelt worden ist. Die großen Erzählungen des Fortschritts, der Emanzipation oder der geschichtlichen Vernunft wurden verworfen, weil sie die Potentialitätskontingenz privilegierten und totalisierten. Die Kritik richtete sich damit nicht gegen die Möglichkeit des Andersseins überhaupt, sondern gegen jene modalstrukturelle Disposition, die das Mögliche in den Horizont unbegrenzter Erweiterbarkeit, unendlicher Optimierbarkeit und schrankenloser Verfügbarkeit gestellt und gleichzeitig im Nachgang zu kosmologischen und theologischen Weltauffassungen absolut gesetzt hat. Die Postmoderne war deshalb auch keine pauschale Proklamation der Kontingenz gegen ihre teleologischen Aufhebungen, sondern die Aufwertung der Pluralitätskontingenz gegen die Potentialitätskontingenz und ihre totalitären Outrierungen. An die Stelle der fiktiven Potentialität sollte die reale Pluralität treten, und Kontingenz bedeutete nun nicht mehr, dass die gesamte Wirklichkeit grundsätzlich anders werden könnte, sondern dass verschiedene Wirklichkeiten gleichzeitig existieren und einander relativieren.

Dadurch verändert sich allerdings auch die gesellschaftskritische Funktion der Kontingenz. Solange die Potentialitätskontingenz dominiert, zielt sie auf die Veränderung und Transzendierung des Gegebenen. Sie gewinnt ihren Maßstab aus fiktional erschlossenen Möglichkeiten. Und ihr ultimativer modus operandi ist die Revolution. Kritik besitzt dadurch eine fortschrittslogische Dimension. Wo dagegen Pluralitätskontingenz den Möglichkeitshorizont bestimmt, verliert die Zukunft ihre privilegierte Stellung und die revolutionäre Überschreitung des Gegebenen ihre kritische Bedeutung. Die kritische Relativierung der eigenen Wirklichkeit erfolgt dann durch die Gegenwart anderer Wirklichkeiten. Nicht die Zukunft kritisiert die Gegenwart, sondern andere Gegenwarten kritisieren die eigene. Damit verändert sich aber auch die epistemologische Referenz der Geistes- und Sozialwissenschaften. An die Stelle der eigenen Geschichte treten die anderen Kulturen, an die Stelle der Rekonstruktion historischer Entwicklung tritt die Beschreibung gegenwärtiger Differenz und an die Stelle der Frage nach der Richtung gesellschaftlicher Transformation tritt die Frage nach der Anerkennung vorhandener Verschiedenheiten. Die Verschiebung der epistemologischen Referenz der Gesellschaftstheorie von der Historiographie zur Ethnologie ist daher mehr als eine bloße methodische Veränderung. Sie markiert vielmehr den Übergang von einer potentialitätslogischen zu einer pluralitätslogischen Modalität des Weltverhältnisses in der Theorie der Gesellschaft, die nicht zufällig mit der Valorisierung des Empirischen gegen das Transzendentale korrespondiert. Und mit der impliziten Politisierung der Gesellschaftstheorie.

6. Politik und Begriffspolitik

Diese Verschiebung hat nicht zuletzt erhebliche politische Konsequenzen. Wo Potentialitätskontingenz dominiert, richtet sich gesellschaftliche Praxis auf Innovation, Optimierung, Selbstoptimierung und zieloffene Selbstentfaltung. Wo die Pluralitätskontingenz dominiert, liegt der Akzent auf Anerkennung, Repräsentation, Identität und zielbestimmte Selbstverwirklichung. Politik wird dann nicht durch die Frage geleitet, was gemacht werden sollte, sondern durch die Frage, wer anerkannt werden muss. Damit lassen sich auch die gegenwärtigen Identitätspolitiken genauer bestimmen. Sie sind weder bloß moralische Bewegungen noch lediglich Folgen neuer sozialer Konflikte, sondern Ausdruck der Dominanz einer pluralitätslogischen Modalstruktur unter großgesellschaftlichen Bedingungen. Ihre normativen Bezugspunkte sind nicht abstrakte Möglichkeiten des Anders-Werdens, sondern konkrete Wirklichkeiten des So-Seins. Sie fordern keine weiteren Möglichkeiten, sondern die Anerkennung vorhandener Wirklichkeiten. Gerade deshalb besitzen sie einen transitiven Charakter. Sie richten sich auf bestehende Identitäten, bestehende Gemeinschaften und bestehende kulturelle Bestände. Ihr Bezugspunkt bleibt das Wirkliche. Darin liegt allerdings auch ihre Ambivalenz. Einerseits bildet sie den kritischen Einspruch gegen jene optimierungslogische Entgrenzung, die jede Wirklichkeit nur noch unter dem Gesichtspunkt ihrer Überbietbarkeit wahrnimmt und die schöpferische Zerstörung zum gesellschaftlichen Organisationsprinzip erhebt. Andererseits tendieren sie dazu, den Möglichkeitshorizont vollständig an die gegenwärtigen Wirklichkeiten zu binden.

Vielleicht ist das die eigentliche kulturelle Signatur der Gegenwart. Sie wird weder durch die uneingeschränkte Herrschaft der Potentialitätskontingenz noch durch die vollständige Renaissance der Pluralitätskontingenz bestimmt. Beide Modalstrukturen treffen in ihr vielmehr unmittelbar und keineswegs konfliktfrei aufeinander. Die Kämpfe um Diversität, Identität, Lokalität und Zugehörigkeit oder Innovation, Fortschritt, Mobilität und Unabhängigkeit sind deshalb nicht nur politische Auseinandersetzungen. Sie sind nicht nur Kämpfe um die richtige Lebensform. Sie sind auch Ausdruck zweier unterschiedlicher Weisen, Kontingenz zu organisieren. Die Frage ist deshalb nicht, ob moderne Gesellschaften durch Kontingenz bestimmt sind. Die Frage ist vielmehr, wann und unter welchen Bedingungen die eine oder die andere Form der Unbestimmtheit das Weltverhältnis einer modernen Gesellschaft organisiert und das Selbstverhältnis ihrer Individuen orientiert. Und wie.