Zum Begriff der Kontingenz.

1. Die Ambivalenz des Kontingenten

Kaum ein Begriff bringt die Modalstruktur einer modernen Gesellschaft so prägnant zum Ausdruck wie der Begriff der Kontingenz. Wirklichkeit im Horizont ihrer Möglichkeiten zu bestimmen und davon auszugehen, dass das, was ist, auch anders sein könnte, gehört zu den elementaren Selbstverständlichkeiten dieser Gesellschaft. Diese Selbstverständlichkeit verdeckt allerdings das systematische Problem des Begriffs. Denn sie suggeriert, dass klar sei, worin die Möglichkeit des Andersseins besteht. Genau das ist aber nicht der Fall. Die klassische Definition, nach der kontingent ist, was weder notwendig noch unmöglich ist, bestimmt nämlich nur das Verhältnis von Wirklichkeit und Möglichkeit im Horizont von Unmöglichkeit und Notwendigkeit. Sie erklärt aber nicht, wie dieses Verhältnis selbst strukturiert ist, weil das, was ist, in mehrfacher Hinsicht anders möglich sein kann.

Zunächst einmal ist der Begriff der Kontingenz ausgesprochen ambivalent. Weder notwendig noch unmöglich ist schließlich sowohl das Verfügbare und Manipulierbare als auch das Unverfügbare und Zufällige. Kontingenz bezeichnet deshalb jenen offenen Bereich der Unbestimmtheit zwischen Notwendigkeit und Unmöglichkeit, in dem sich nicht nur Handlungen, sondern auch Zufälle realisieren. Als Entscheidungen zwischen mehreren Möglichkeiten können sich Handlungen nur dort realisieren, wo die Dinge auch anders sein können. Aber genau dort treten auch die Zufälle ein. Beide, Handlungen und Zufälle, realisieren sich also im selben Wirklichkeitsbereich. Zufällig ist ein Ereignis aber nur dann, wenn es im Unterschied zur Handlung weder auf einer Entscheidung beruht, noch begründet oder einem Akteur zuschrieben werden kann und deshalb als grundlos erklärt werden muss.

2. Die Begrenztheit des Kontingenten

Neben diese modalontologische Ambivalenz des Begriffs tritt eine modalstrukturelle Mehrdeutigleit, die seine Verfügbarkeitsseite betrifft und vor allem für seine gesellschaftstheoretische Verwendung von Belang ist. Wenn Handeln im Unterschied zum Verhalten die Entscheidung zwischen mehreren Möglichkeiten ist, dann stellt sich die Frage nach dem Kriterium, das diese Entscheidung anleitet. Nicht nur für die antike Praxeologie war dieses Kriterium die Erfahrung, die mit einem Möglichkeitsbewusstsein korrespondierte, das sich auf die Gegenstände menschlicher Wirksamkeit beschränkte. Darin steckte nicht nur die Begrenztheit des menschlichen Handlungsbereichs, die die antike Kosmologie auferlegte; der menschlichen Macht entzog sich auch das, was den Gegenwarts- und Nahbereich der Praxis im Sinne des bestimmbaren Ensembles von Handlungen konkreter Gruppen und Subjekte transzendierte. Deshalb kannte die Antike weder einen überpartikularen Universalismus, noch hatte sie einen auf ein Ganzes gerichteten Erkenntnis- oder Gestaltungstotalitätsanspruch. Kontingent waren daher nur Ereignisse, nicht aber die Wirklichkeit, in der diese Ereignisse als Handlungen vollzogen wurden oder aber als Zufälle eintraten. Entsprechend bezog sich das Handeln ausschließlich auf empirische Gegenstände und intersubjektive Verhältnisse, die in einem finiten Möglichkeitshorizont standen – und es konnte sich unter dieser Voraussetzung vernünftigerweise auch nur auf diese beziehen.

Der Handlungsbereich konnte innerhalb dieses Möglichkeitshorizonts zwar ausgedehnt und in vielerlei Hinsicht erweitert werden, aber er konnte seinerseits nicht anders sein, weil der Möglichkeitshorizont ontologisch gegeben war und deshalb kein Gegenstand menschlichen Handelns sein konnte. Wichtig ist diese Beschränkung in struktureller Hinsicht. Denn Handeln reicht als Entscheidung zwischen mehreren existierenden Möglichkeiten unter diesen Bedingungen prinzipiell nicht über den Horizont der gegebenen Möglichkeiten hinaus. Und Kontingenz manifestiert sich hier als Pluralität von Möglichkeiten, die streng genommen nur andere und nicht immer auch alternative, sondern unter Umständen fremde Wirklichkeiten sind. Die Orientierung des Handelns an einer konkreten Pluralität anderer Akteure und alternativer Wirklichkeiten hat jedoch die fast apriorische und deshalb nicht weiter reflektierte Politisierung des gesamten Weltverhältnisses zur Folge – Politisierung nicht im ideologischen oder parteilichen Sinne des Begriffs, sondern in seinem strukturellen Sinne, in dem der Horizont sozialen Handelns prinzipiell nicht weiter reicht als die Summe der daran beteiligten Akteure, ihrer verschiedenen partikularen Positionen und den darin repräsentierten Wirklichkeiten in einem gegebenen Augenblick. Daher das Präsentische einer Realität der momentanen Evidenz positionaler Konstellationen. Sie kennt zwar reale Optionen, aber keine potenziellen Optionen.

3. Die Entgrenzung des Kontingenten

Die modalstrukturelle Beschränkung der Kontingenz auf die selektive Pluralität konkreter wirklicher Möglichkeiten, die weiterhin ein Thema der praktischen Philosophie und der politischen Theorie bleibt, tritt in der Neuzeit hinter die modalstrukturelle Öffnung des Kontingenzbewusstseins zurück – die im Übrigen vollends erweist, daß Kontingenz ein ausgesprochenes Reflexionsprodukt ist. Kontingent sind seither nicht nur die Realien, an denen sich Handeln verwirklicht, sondern auch die Realität, in der diese Realien stehen, so dass die Ambivalenz des Kontingenten als Handlungsbereich und Zufallsbereich, also die Ambivalenz zwischen Verfügbarem und Unverfügbarem, jetzt eine sehr andere Qualität bekommt, durch die der Handlungsbereich selbst verfügbar und manipulierbar wird. Damit wird Kontingenz nicht nur anders dimensioniert, sondern generiert ein Möglichkeitsbewusstsein, das nicht nur graduell, sondern strukturell über seine bisherigen ontologischen Beschränkungen hinausweist, weil es sich nicht mehr nur an der Pluralität aktueller Wirklichkeiten, sondern an der Potentialität künftiger Möglichkeiten orientiert.

Diese Unterscheidung ist für jede Verwendung des Kontingenzbegriffs essenziell, weil sie nicht nur eine terminologische Präzisierung bedeutet, sondern zwei verschiedene Modalitäten gesellschaftlicher Weltverhältnisse bezeichnet: Die Pluralitätskontingenz verweist auf einen gegebenen Möglichkeitshorizont, während die Potentialitätskontingenz auf einen verfügbaren Möglichkeitshorizont verweist. Neben den begrenzten Raum realer Möglichkeiten, in dem sich das Handeln innerhalb eines gegebenen Ensembles konkreter Alternativen bewegt, tritt der grenzenlose Horizont fiktionaler Möglichkeiten, in dem sich das Handeln auf die Erschließung neuer Optionen ausrichtet. Damit verändert sich allerdings auch die Finalität des Handelns. Wo Kontingenz Pluralität bezeichnet, ist das Handeln wesentlich transitiv. Es richtet sich auf konkrete Objekte und vollzieht sich als Auswahl unter ihnen. Seine Operationsweise ist die Selektion. Wo Kontingenz dagegen Potentialität bezeichnet, ist das Handeln wesentlich intransitiv. Es richtet sich auf die abstrakte Erweiterung des Möglichkeitshorizonts selbst. Seine Operationsweise ist die Konstruktion und die experimentell-zieloffene – aber nicht ziellose – Erschließung und Erfindung bislang nicht existierender Möglichkeiten.

4. Zur Aktualität des Kontingenzbegriffs

Die Konsequenzen dieser Unterscheidung reichen weit über die Begriffssystematik hinaus. Mit ihr korrespondiert nämlich, wie Freiheit, Politik, Technik, Kunst, Fortschritt oder Kritik konzipiert und realisiert werden. Wo Kontingenz pluralitätslogisch bestimmt wird, erscheint Freiheit als Wahl zwischen gegebenen Möglichkeiten und Politik wird zur Organisation ihrer Koexistenz. Wo Kontingenz dagegen potentialitätslogisch bestimmt wird, erscheint Freiheit als Fähigkeit zur Erschließung und Realisierung neuer Möglichkeiten. Nicht Politik, sondern Technik, Wissenschaft und Kunst werden dann zu paradigmatischen Formen einer Praxis, die den Horizont des Machbaren selbst verändert. Pluralitätskontingenz und Potentialitätskontingenz bezeichnen deshalb nicht zwei Varianten desselben Sachverhalts, sondern zwei unterschiedliche Weisen, das Verhältnis von Wirklichkeit und Möglichkeit überhaupt zu organisieren. Eine Geschichte des Kontingenzbegriffs kann deswegen auch nicht als kontinuierliche Ausweitung eines einheitlichen Sachverhalts rekonstruiert werden. Sie ist vielmehr die Geschichte einer kategorialen Differenz innerhalb des Möglichkeitsbewusstseins selbst, die zeigt, dass unter dem Begriff der Kontingenz sehr unterschiedliche und teilweise gegensätzliche gesellschaftliche Dispositionen zusammengefasst werden.

Auf diesem Hintergrund erhält auch die gegenwärtige Kontingenzsemantik eine präzisere Bedeutung. Wenn erklärt wird, Kontingenz sei ein Eigenwert komplexer Gesellschaften, oder wenn universelle Metaerzählungen partikularisiert und dadurch kontingent gesetzt werden, bleibt in beiden Fällen unklar, welche Kontingenz gemeint ist. Tatsächlich operieren diese theoretischen Positionen häufig mit einem Begriff der Kontingenz, der die Pluralität gleichzeitig existierender Möglichkeiten meint und Kontingenz in erster Linie als Selektivität bestimmt. Gerade dadurch wird jedoch die zweite Form der Kontingenz ausgeblendet, die den Möglichkeitshorizont selbst zum Gegenstand gesellschaftlicher Praxis macht – und die die eigentliche Modalstruktur der neuzeitlichen Kontingenzkultur und ihrer modernen Variationen bildet. Von hier aus lässt sich auch eine Besonderheit des klassischen Kontingenzbegriffs genauer bestimmen, die bis heute nachwirkt. Wird Kontingenz als Pluralität vorhandener Möglichkeiten verstanden, dann erscheint Freiheit notwendig als Wahlfreiheit. Kontingenz wird zur Selektivität. Genau darin liegt die systematische Kontinuität zwischen der antiken Praxeologie und jenen modernen Theorien, die Kontingenz als Selektivität komplexer Wirklichkeiten bestimmen.

5. Zur kritischen Funktion des Kontingenzbegriffs

Die Kritik der neuzeitlichen Moderne hat den Begriff der Kontingenz nicht aufgegeben, sondern dessen konkrete Pluralitätsdimension gegen dessen abstrakte Potentialitätsdimension gestellt und dadurch seinen systematischen Ort verändert. Gerade darin liegt die eigentliche Bedeutung dessen, was seit den siebziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts unter dem Begriff der Postmoderne verhandelt worden ist. Die großen Erzählungen des Fortschritts, der Emanzipation oder der geschichtlichen Vernunft wurden verworfen, weil sie die Potentialitätskontingenz privilegierten. Die Kritik richtete sich deshalb nicht gegen die Möglichkeit des Andersseins überhaupt, sondern gegen jene Modalstruktur, die das Mögliche selbst in den Horizont unbegrenzter Steigerbarkeit, Optimierbarkeit und Verfügbarkeit stellte. Die Postmoderne betrieb deshalb nicht die Verabschiedung der Kontingenz, sondern die Aufwertung der Pluralitätskontingenz gegen die Potentialitätskontingenz. An die Stelle der abstrakten Potentialität sollte die reale Pluralität treten, und Kontingenz bedeutete nun nicht mehr, dass die gesamte Wirklichkeit grundsätzlich anders werden könnte, sondern dass verschiedene Wirklichkeiten gleichzeitig existieren und einander relativieren.

Dadurch verändert sich nicht zuletzt die Gesellschaftskritik. Solange die Potentialitätskontingenz dominiert, zielt sie auf die Veränderung und Transzendierung des Gegebenen. Sie gewinnt ihren Maßstab aus einer noch nicht verwirklichten Möglichkeit. Kritik besitzt dann eine fortschrittslogische Dimension. Wo dagegen Pluralitätskontingenz den Möglichkeitshorizont bestimmt, verliert die Zukunft ihre privilegierte Stellung und die Transzendierung des Gegebenen ihre kritische Bedeutung. Die Relativierung der eigenen Wirklichkeit erfolgt dann durch die Gegenwart anderer Wirklichkeiten. Nicht die Zukunft kritisiert die Gegenwart, sondern andere Gegenwarten kritisieren die eigene. Damit verändert sich aber auch die epistemologische Referenz der Geistes- und Sozialwissenschaften. An die Stelle der eigenen Geschichte treten die anderen Kulturen, an die Stelle der Rekonstruktion historischer Entwicklung tritt die Beschreibung gegenwärtiger Differenz und an die Stelle der Frage nach der Richtung gesellschaftlicher Transformation tritt die Frage nach der Anerkennung vorhandener Verschiedenheiten. Die Verschiebung der epistemologischen Referenz der Gesellschaftstheorie von der Historiographie zur Ethnologie ist daher mehr als eine bloße methodische Veränderung. Sie markiert den Übergang von einer potentialitätslogischen zu einer pluralitätslogischen Modalität des Weltverhältnisses in der Theorie der Gesellschaft.

6. Politik und Begriffspolitik

Diese Verschiebung hat nicht zuletzt erhebliche politische Konsequenzen. Wo Potentialitätskontingenz dominiert, richtet sich gesellschaftliche Praxis auf Innovation, Selbstentfaltung, Optimierung und Selbstoptimierung. Wo Pluralitätskontingenz dominiert, verschiebt sich der Akzent auf Anerkennung, Repräsentation, Identität und Selbstverwirklichung. Politik wird dann nicht durch die Frage bestimmt, was werden sollte, sondern durch die Frage, wer anerkannt werden muss. Von hier aus lässt sich auch die gegenwärtige Identitätspolitik genauer bestimmen. Sie ist weder bloß eine moralische Bewegung noch lediglich eine Folge neuer sozialer Konflikte, sie ist vielmehr Ausdruck der pluralitätslogischen Modalstruktur unter großgesellschaftlichen Bedingungen. Ihre normativen Bezugspunkte sind nicht abstrakte Möglichkeiten des Anders-Werdens, sondern konkrete Wirklichkeiten des So-Seins. Sie fordert keine weiteren Möglichkeiten, sondern die Anerkennung vorhandener Wirklichkeiten. Gerade deshalb besitzt sie einen transitiven Charakter. Sie richtet sich auf bestehende Identitäten, bestehende Gemeinschaften und bestehende kulturelle Bestände. Ihr Bezugspunkt bleibt das Wirkliche. Darin liegt zugleich ihre Ambivalenz. Einerseits bildet sie den notwendigen Einspruch gegen jene optimierungslogische Entgrenzung, die jede Wirklichkeit nur noch unter dem Gesichtspunkt ihrer Überbietbarkeit wahrnimmt und die schöpferische Zerstörung zum gesellschaftlichen Organisationsprinzip erhebt. Andererseits tendiert sie dazu, den Möglichkeitshorizont wieder an die Gegenwart zurückzubinden.

Vielleicht liegt hierin die eigentliche Signatur der Gegenwart. Sie ist weder durch die uneingeschränkte Herrschaft der Potentialitätskontingenz noch durch die vollständige Renaissance der Pluralitätskontingenz bestimmt. Beide Modalstrukturen treffen in ihr vielmehr unmittelbar und keineswegs konfliktfrei aufeinander. Die Kämpfe um Diversität, Identität, Innovation, Fortschritt, Zugehörigkeit oder Ortlosigkeit, Lokalität oder Globalität, sind deshalb nicht nur politische Auseinandersetzungen. Sie sind nicht nur Kämpfe um die jeweils richtige Lebensform. Sie sind auch Ausdruck zweier unterschiedlicher Weisen, Kontingenz positiv zu organisieren. Die Frage ist deshalb nicht, ob moderne Gesellschaften durch Kontingenz bestimmt sind. Die Frage ist vielmehr, wann und unter welchen Bedingungen die eine oder die andere Form der Kontingenz das Weltverhältnis einer modernen Gesellschaft organisiert und das Selbstverhältnis ihrer Individuen orientiert. Und wie.